FRAGEN? ANTWORTEN!
​Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Wir haben die häufigsten Fragen für dich zusammengefasst, damit du schnell alle Infos bekommst, die du brauchst. Falls deine Frage hier nicht dabei ist, schreib uns einfach eine Nachricht oder ruf uns direkt an – wir helfen dir gerne weiter!
DIE ANTWORTEN AUF DEINE FRAGEN
WIE MELDE ICH MICH FÜR MEINEN FÜHRERSCHEIN AN?
Du kannst vorab telefonisch oder per Mail einen Termin bei uns vereinbaren. Gerne kannst du aber auch einfach während unseren Öffnungszeiten bei uns vorbeikommen!
WAS MUSS ICH ZUR ANMELDUNG MITBRINGEN?
Um dich bei uns anzumelden, brauchst du einfach nur deinen Personalausweis oder Reisepass. Falls du noch nicht volljährig bist, brauchen wir die Unterschrift von deinen Eltern.
WAS MUSS ICH NACH DER ANMELDUNG NOCH ERLEDIGEN?
Nach der Anmeldung bekommst du von uns einen Antrag fürs Landratsamt – am besten gibst du diesen schnell ab, da die Bearbeitung etwa 2 bis 4 Wochen dauern kann. Folgendes musst du beim Landratsamt vorweisen: Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild, Sehtest und die Bescheinigung von dem absolvierten Erste-Hilfe-Kurs.
WAS KOSTET DER FÜHRERSCHEIN?
​Das hängt von der Führerscheinklasse und deiner Lerngeschwindigkeit ab. Kontaktiere uns, und wir schicken dir gerne eine transparente Übersicht über unsere Preise!
AB WANN KANN ICH MIT DEM FÜHRERSCHEIN STARTEN?
Für die Führerscheinklasse B, B197 oder BF17 kannst du dich schon sechs Monate vor dem Mindestalter anmelden.
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Klasse B / B197 (Auto): Du kannst dich ab 17,5 Jahren anmelden, da du ab deinem 18. Geburtstag fahren darfst.
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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Hier kannst du schon mit 16,5 Jahren starten. Die Prüfung legst du dann kurz vor deinem 17. Geburtstag ab und darfst ab diesem Alter mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Wir sorgen dafür, dass du rechtzeitig mit deiner Ausbildung startest, damit du zum gewünschten Zeitpunkt bereit für die Prüfung bist!
WIE LANGE DAUERT ES, DEN FÜHRERSCHEIN ZU MACHEN?
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab – vor allem davon, wie viele Übungsstunden du zusätzlich zu den Pflichtstunden benötigst.
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Für die Führerscheinklasse B und B197 sind gesetzlich vorgeschrieben:
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12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten).
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Theorieunterricht: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff für die Klasse B.
Zusätzlich kommen die Übungsstunden hinzu, die individuell variieren. Manche Fahrschüler kommen mit wenigen Übungsstunden aus, während andere etwas mehr Zeit benötigen, um sich sicher zu fühlen. Unsere Fahrlehrer beraten dich dazu ehrlich und individuell – ohne unnötige Extrastunden.
Wie schnell du vorankommst, hängt außerdem davon ab:
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Wie regelmäßig du deine Fahrstunden nimmst.
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Wie flexibel du zeitlich für Theorie- und Praxisstunden bist.
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Ob du die Theorieprüfung beim ersten Versuch bestehst.
Mit einem guten Rhythmus schaffen die meisten Fahrschüler den Führerschein innerhalb von 2 bis 4 Monaten. Wenn du es besonders eilig hast, sprich uns an – wir helfen dir, einen Intensivkurs zu planen!
WIE FUNKTIONIERT DAS BEGLEITETE FAHREN AB 17?
Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) kannst du schon mit 17 Jahren deinen Führerschein machen. Nach bestandener Prüfung darfst du dann mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und darf höchstens drei Punkte in Flensburg haben. Ab deinem 18. Geburtstag darfst du dann alleine fahren!
​WAS IST DIE FÜHRERSCHEINKLASSE B197?
Die Klasse B197 ist die flexible Alternative zum klassischen Schaltwagenführerschein. Du kannst einen Großteil deiner Fahrstunden auf einem Automatikauto machen und trotzdem nach der Prüfung auch Schaltwagen fahren! Voraussetzung: Mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen und eine praktische Testfahrt mit deinem Fahrlehrer. Kein Stress, keine extra Prüfung beim TÜV!
​WAS IST DIE FÜHRERSCHEINKLASSE B197?
Die Klasse B197 ist die flexible Alternative zum klassischen Schaltwagenführerschein. Du kannst einen Großteil deiner Fahrstunden auf einem Automatikauto machen und trotzdem nach der Prüfung auch Schaltwagen fahren! Voraussetzung: Mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen und eine praktische Testfahrt mit deinem Fahrlehrer. Kein Stress, keine extra Prüfung beim TÜV!
KANN ICH MIT DER FÜHRERSCHEINKLASSE B AUCH ANHÄNGER ZIEHEN?
​Ja, aber es gibt Grenzen: Mit der Klasse B darfst du Anhänger bis zu 750 kg ziehen. Wenn das Gesamtgewicht von Auto und Anhänger 3.500 kg übersteigt, brauchst du die Klasse B96 oder BE. Sprich uns an, wenn du Infos zu diesen Erweiterungen brauchst!
​MUSS ICH BEI B197 EXTRA ZAHLEN?
​Nein, der Preis für den B197-Führerschein ist bei uns derselbe wie für die reguläre Klasse B. Durch die Automatikstunden lernst du oft sogar entspannter!
WAS, WENN ICH KEINEN SCHALTWAGEN FAHREN MÖCHTE?
​Kein Problem! Wenn du nur Automatik fahren möchtest, kannst du die Prüfung ausschließlich auf einem Automatikauto machen. Du bekommst dann den Eintrag „Automatik“ in deinen Führerschein, kannst später aber durch eine Zusatzprüfung auch auf Schaltwagen wechseln.
WAS PASSIERT, WENN ICH DURCH DIE PRÜFUNG FALLE?
​Keine Sorge – das kann jedem passieren. Wir helfen dir, dich optimal auf die nächste Prüfung vorzubereiten, damit du mit einem sicheren Gefühl antrittst.